Unfallversicherung (UVG)
Unfallversicherung für KMU
Die für alle Angestellten obligatorische Unfallversicherung (UVG-Versicherung) garantiert einen einheitlichen Mindestschutz gegen Berufsunfall und Berufskrankheiten. Auch der Schutz gegen Nichtberufsunfall sowie die optionalen Zusatzversicherungen sind gesetzlich geregelt.
Obligatorische Unfallversicherung (UVG-Versicherung)
Der Schutz umfasst alle Arbeitnehmer in der Schweiz, einschliesslich Heimarbeitern, Praktikanten und Volontären sowie aller Lehrlinge. Versichert sind auch Familienglieder des Arbeitgebers, welche Barlohn beziehen und/oder AHV-Beiträge entrichten.
Selbständigerwerbende und ihre nicht obligatorisch versicherten Familienglieder können sich freiwillig versichern.
Was umfasst die obligatorische UVG-Versicherung?
Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung sorgt für einen soliden, jedoch begrenzten Schutz. Sie umfasst folgende Leistungen:
- Ambulante Heilbehandlung.
- Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung.
- Notwendige Reise-, Transport- und Rettungskosten.
- Taggeld 80% ab 3. Tag bis zum UVG-Maximum.
- Invaliden- und Hinterlassenen Renten, zusammen mit Leistungen aus 1. Säule max. 90% des Lohnes.
- Integritäts- und Hilflosenentschädigung.
UVG-Zusatzversicherung (UVG-Z)
In Ergänzung der obligatorischen UVG-Deckungen empfiehlt es sich, alle Angestellten oder immerhin einzelne Personengruppen (z.B. Viel-Reiser) zusätzlich zu versichern.
- Privatpatientendeckung auf der ganzen Welt, für Heilungskosten, Spitaltaggeld sowie freie Arzt- und Spitalwahl.
- Taggeld in gewünschter Höhe ab 1. Tag, auch für Lohnanteile über dem jeweiligen UVG-Maximum.
- Invaliditäts- und Todesfallkapital, als Ergänzung zu den UVG-Rentenleistungen.
- Übernahme von Leistungskürzungen aus der obligatorischen Versicherung bei Grobfahrlässigkeit und Wagnissen.
- Zahnbruchschäden, die durch die obligatorische Versicherung nicht gedeckt sind.
- Kombinationsrabatte für Paketlösungen (UVG, KKV) sowie gegebenenfalls Überschussbeteiligung am guten Ergebnis.
Weitere Elemente, u.a. die Übernahme von Kosten aus früheren Unfällen, der Lohnnachgenuss der Hinterlassenen im Todesfall des Versicherten oder die Versicherung für Besucher, welche auf Ihrem Betriebsgelände einen Unfall erleiden, können speziell vereinbart werden.
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